Zustimmungs­erklärung

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG ZUR AUSLESUNG SAMT VERWENDUNG VON VIERTELSTUNDENWERTEN
zur Abwicklung der Abrechnung einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage

 

Der Kunde stimmt zu, dass sein Netzbetreiber alle am/an den oben erwähnten Zählpunkt(en) gemessenen Viertelstundenwerte iSd § 84(a) Abs 1 Energiewirtschafts- und –organisationsgesetz 2010 idgF zumindest einmal täglich ausliest.
Weiter stimmt der Kunde der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der Viertelstundenwerte zu.

Die Auslesung, Verarbeitung und Übermittlung der ausgelesenen Viertelstundenwerte vom Netzbetreiber an die Betreibergemeinschaft/den Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erfolgt auf Basis und zum Zweck der Erfüllung des zwischen dem Kunden und der Betreibergemeinschaft/dem Betreiber gemäß § 16a Abs 4 ElWOG abgeschlossenen Errichtungs- und Betriebsvertrags über eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage.
Die Auslesung und Verarbeitung erfolgt gemäß den vom Kunden mit dem Netzbetreiber geschlossenen Vereinbarungen. Der Kunde kann diese Zustimmungserklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit E-Mail oder per Post an den Netzbetreiber widerrufen.
Das Vorliegen der Zustimmungserklärung ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Erzeugung gemäß § 16a ElWOG.
Dem Kunden ist bekannt, dass diese Zustimmungserklärung seinem Netzbetreiber vorgelegt wird und dieser die Übermittlung der Viertelstundenwerte des Kunden an den Betreiber der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erst wieder einstellen kann, wenn er über den Widerruf der Zustimmungserklärung schriftlich informiert wird. Im Falle eines Ausscheidens als teilnehmender Berechtigter aus dem Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage erlischt nicht automatisch die erteilte Zustimmung zur Auslesung der Viertelstundenwerte.